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Wir suchen für die rettungsdienstliche Versorgung im Bereich der Notfallrettung/qualifizierten Krankentransport im Landkreis OPR:
Das Universitätsklinikum Ruppin Brandenburg (ukrb) ist das Herzstück unseres Gesundheitsverbunds in der Fontanestadt Neuruppin und einer der führenden Schwerpunktversorger im Land. Als Träger der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane vereinen wir Spitzenmedizin, Forschung und Lehre unter einem Dach. Unsere Holding fasst verschiedene Bereiche zusammen, die alle darauf ausgerichtet sind, das ukrb zu stärken und Innovationen schnell in die Praxis zu bringen. Mit über 2.500 Mitarbeiter*innen versorgen wir jährlich rund 26.000 Patient*innen und gestalten die Zukunft der Medizin aktiv mit.
Als eigenständiger Betriebsteil der PRO Klinik Holding GmbH führen wir, die ORD (Ostprignitz-Ruppiner Rettungsdienst), den Rettungsdienst und qualifizierten Krankentransport in kommunaler Struktur im Landkreis durch.
- einen Jahresplan (Rollenplan) der die langfristige Planung von Freizeit und Dienst ermöglicht
- Dienstkleidung – chic, modern, sicher
- Technik die begeistert … moderne Rettungsmittel, hochwertige Medizintechnik und digitale medizinische Datenerfassung und Transfer
- einen konzernbetriebenen Kindergarten
- Landrettung in die man sich einbringen kann … (muss) – umfassende Maßnahmenkompetenz als NFS/RA/RS
- Fortbildung die Spaß macht und Freiräume ermöglicht (E-Laerning, MC-Training, Simulationstraining, etc.)
- umfangreiche Programme für die betriebliche Gesundheitsförderung, Corporate Benefits, AG-finanzierte Zusatzversicherungen
- sichere Beschäftigung und Entlohnung gemäß Tarifsystem TVöD
Dein, Euer, Ihr grundsätzlicher Aufgabenbereich:
- Abschluss als Rettungssanitäter (w/m/d)
- Führerschein der Klasse C 1
- gesundheitliche und körperliche Eignung für den Rettungsdienst - hohe physische und psychische Belastbarkeit - selbstständige Arbeitsweise und Freude an der Übernahme von Verantwortung
Wir freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Online-Bewerbung.
Bewerbungskosten (Bescheinigungen, Atteste, Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) werden nicht erstattet.